Geprüfte Qualität Bayern Logo

Fragen von Verarbeitern, Händlern, Vermarktern

Wie werde ich Zeichennutzer?

Der Betriebsinhaber stellt beim Lizenznehmer (siehe Ansprechpartner) einen Antrag auf Zeichennutzung. Der Lizenznehmer prüft die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen, der Zeichensatzung, der produktspezifischen “Qualitäts- und Prüfbestimmungen” sowie der “Besonderen Bedingungen”. Wenn der Antragssteller die Anforderungen erfüllt, schließt der Betrieb mit dem Lizenzgeber einen Zeichennutzungsvertrag ab.

Das Zeichen kann aber erst genutzt werden, nachdem eine unabhängige Zertifizierungsstelle im Zuge einer Betriebsprüfung vor Ort die Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen bestätigt hat und dem Betrieb ein entsprechendes Zertifikat ausgehändigt wurde.

Welche Auflagen muss ich als Teilnehmer im Programm "Geprüfte Qualität - Bayern" erfüllen?

Es müssen neben den gesetzlichen Vorgaben die Qualitäts- und Prüfbestimmungen des jeweiligen Produktbereichs erfüllt werden.

Speise- und Veredelungskartoffeln, Gemüse einschließlich Salaten sowie feinsauren Delikatessen und Gemüsekonserven
  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • Festlegen von Höchstnitratgehalten
  • Stärkegehalt bei Kartoffeln mind. 10%
  • Je nach Produkt Vorgabe von Lagertemperaturen
  • Lagerung getrennt von Obst
Was kostet die Teilnahme am Programm?

Der Lizenzgeber (Freistaat Bayern) erhebt für die Teilnahme am Programm keine Kosten. Der Lizenznehmer kann für die Vergabe des Zeichennutzungsrechtes Gebühren erheben. Die Prüf- und Kontrollkosten sind vom jeweiligen Teilnehmer selbst zu tragen

Wie sieht die finanzielle Unterstützung aus?

Zuständig für die staatliche Kontrolle im Programm ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Eine staatliche Förderung der Kontrollkosten ist nur möglich, wenn staatliche Mittel dafür verfügbar sind. Auskunft erteilen die Lizenznehmer (siehe Ansprechpartner).

Können GQ-Produkte und Nicht-GQ-Produkte parallel produziert werden?

Auf Verarbeitungsebene ist eine Parallelproduktion immer möglich, vorausgesetzt es kann die klare räumliche und zeitliche Trennung von GQ-Produkten und Nicht-GQ-Produkten sichergestellt werden.

Wann kann ich mit der Produktion bzw. Auslobung von GQ-Bayern Produkten beginnen?

Mit der Produktion und Auslobung  von GQ-Bayern Produkten kann erst begonnen werden, wenn…

  • ein Zeichennutzungsvertrag mit einem Lizenznehmer abgeschlossen wurde
  • ein vollständiges Erstaudit am Betrieb stattgefunden hat
  • dem Betrieb ein gültiges Zertifikat für den entsprechenden Produktbereich ausgestellt wurde

Ist ein vollumfängliches Erstaudit vor GQ-Bayern-Produktionsbeginn noch nicht möglich (z.B. bisher kein GQ-Bayern-Rohwarenbezug), wird zeitnah ein erneutes kostenpflichtiges Stichprobenaudit nach GQ-Bayern-Produktionsbeginn durchgeführt.