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Vordrucke für Vermarktungsmengenmeldungen (VMM)

Nachfolgend finden Sie die Vordrucke für die Meldung der vermarkteten Mengen aus dem Programm “Geprüfte Qualität – Bayern”.

Die Meldung muss von jeden Zeichennutzer bis spätestens 15. Februar des Folgejahres  an ihren Lizenznehmer übermittelt werden.

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