Zeichennutzer

Im Prinzip können alle Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Handels in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Qualitäts- und Herkunftszeichen zur Kennzeichnung der Erzeugnisse verwenden, sofern

  • die Zeichennutzungsbestimmungen eingehalten werden,
  • das Unternehmen mit einem vom Zeichenträger anerkannten Lizenznehmer einen Zeichennutzungsvertrag abgeschlossen hat und
  • nachdem eine unabhängige Zertifizierungsstelle im Zuge einer Betriebsprüfung vor Ort die Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen bestätigt hat und dem Betrieb ein entsprechendes Zertifikat ausgehändigt wurde.

Der Betriebsinhaber stellt beim Lizenznehmer einen Antrag auf Zeichennutzung. Der Lizenznehmer prüft die Erfüllung der Programmbestimmungen. Wenn der Antragssteller die Anforderungen erfüllt, schließt der Betrieb mit dem Lizenznehmer einen Zeichennutzungsvertrag ab.

Unternehmen, die des Zeichens „Geprüfte Qualität – Bayern“ zur Kennzeichnung ihrer Erzeugnisse eines oder mehrerer Produktbereiche nutzen möchten, beantragen dies schriftlich bei einem dafür zugelassenen Lizenznehmer.

Folgende Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Handels in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union treten derzeit gemäß den Programmbestimmungen als Zeichennutzer auf und dürfen das Zeichen „Geprüfte Qualität – Bayern“ zur Kennzeichnung ihrer zertifizierten Produktbereiche einsetzen:

Liste aller Hersteller und Zeichennutzer von GQ-Bayern-Produkten 

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