Herkunfts-Anforderungen

Für jeden GQ-Bayern-Produktbereich wurden Herkunftskriterien festgeschrieben, die über dem gesetzlichen Standard liegen. Die Herkunft Bayern wird über die Landesfarbe im Logo dargestellt. Nachfolgend die zusätzlichen Herkunftsanforderungen für die jeweiligen Produktbereiche:

Pflanzliche Lebensmittel

Brot und Kleingebäck, Nudeln aus Hartweizengrieß
  • in den Hauptbestandteilen zu 100% aus in Bayern erzeugten Rohstoffen (Mehl, Mühlenerzeugnisse, Eier etc.) hergestellt, gebacken und abgepackt
  • Zutaten (Hilfsmittel, Gewürze, Salz, Zucker, etc.) ohne Rückverfolgbarkeit der Herkunft
  • Verarbeitung zu 100% in Bayern
Christbäume
  • Mind. in den letzten 6 Jahren in Bayern gewachsen (Kleinbäume bis 1,50 Meter Höhe mind. in den letzten 3 Jahren in Bayern gewachsen)
  • Lagerung und ggf. Verpackung ausschließlich in Bayern
Feinsauren Delikatessen und Gemüsekonserven
  • 100% in Bayern erzeugte, erfasste, gelagerte, aufbereitete und verarbeitete Gemüsearten
  • Zutaten (Gewürze, Salz, Zucker, Essig etc.) ohne Rückverfolgbarkeit der Herkunft
  • Aufgussbestandteile dürfen bis zu einem Anteil von 10% des Gemüseanteils aus nicht-bayerischer Herkunft stammen
Mehl und Mühlenerzeugnisse
  • 100% der Hauptbestandteile (Weizen, Roggen, Dinkel) in Bayern hergestellt und abgepackt
  • Verarbeitung zu 100% in Bayern
Speise- und Veredelungskartoffeln, Gemüse einschließlich Salate, Getreide (inkl. Hartweizen), Senfkörner, Obst
  • 100% in Bayern erzeugte, erfasste, gelagerte und abgepackte bzw. aufbereitete pflanzliche Produkte
Teigwaren
  • Mehl und Eier zu 100% in Bayern erzeugt
  • Teigwaren zu 100% in Bayern hergestellt und abgepackt
  • Andere Zutaten mit einem Anteil von mehr als 10%  an der Gesamtrezeptur (=Rohwaren ohne zugesetztes Wasser) in Bayern erzeugt. Ansonsten sind Zutaten (Hilfsmittel, Gewürze, Salz und Zucker etc.) ohne Rückverfolgbarkeit der Herkunft
Wein und Sekt
  • Trauben 100% in Bayern erzeugt und erfasst
  • Herstellung der Moste und Ausgangsweine (für die Sektherstellung) in Bayern
  • Herstellung und Abfüllung der Weine/Sekte in Bayern

Tierische Lebensmittel

Eier (inkl. gekochter, gefärbter, aufgeschlagener Ware)
  • 100% von in Bayern gehaltenen Legehennen sowie in Bayern abgepackt und be- oder verarbeitet
Honig
  • 100% in Bayern erzeugter (keine Bienenstöcke außerhalb Bayerns), gelagerter, be- und verarbeiteter sowie abgefüllter Honig
Masthähnchenfleisch
  • Masthähnchen zu 100% durchgängig in Bayern gebrütet, geschlüpft
    und gehalten
  • Masthähnchen zu 100% in Bayern geschlachtet, zerlegt und verarbeitet
Milch und Milcherzeugnisse
  • Milch zu 100% von in Bayern aufgezogenen und gehaltenen Milchkühen
    Ausnahme Milcherzeuger (nur auf Antrag – bisher nicht in Anspruch genommen): Milch von Milcherzeugern aus angrenzenden Bundesländern, deren Betriebsstätte im Grenzbereich zu Bayern liegt, kann als GQ-Milch gleichgesetzt werden, wenn Anlieferungsverträge mit einer bayerischen Molkerei abgeschlossen wurden und die Qualitäts- und Prüfbestimmungen eingehalten werden
  • Zutaten in weiterverarbeitete Milch/Milcherzeugnisse ohne Rückverfolgbarkeit der Herkünfte
    Ausnahme: Für Fruchtzubereitungen sind deutsche Herkünfte nachzuweisen
  • Verarbeitung zu 100% in Bayern
Putenfleisch
  • in Deutschland geschlüpfte Putenküken, Elterntiere aus Deutschland
  • Transport der Küken nach Bayern am ersten Lebenstag
  • durchgängige Aufzucht der Puten in Bayern ab dem ersten Lebenstag
  • Puten zu 100% in Bayern geschlachtet, zerlegt und verarbeitet
Rindfleisch
  • 100% aus in Bayern geborenen, durchgängig in Bayern gehaltenen und geschlachteten Rindern
  • Ausnahme Schlachtbetrieb: Nach GQ-Bayern zugelassene und zertifizierte Schlachthöfe in Ulm und Crailsheim (Baden-Württemberg). Diese an der Grenze zu Bayern liegenden Schlachthöfe erleichtern die Einhaltung der Transportvorgaben und das Aufrechterhalten traditioneller Lieferbeziehungen. Sie unterliegen der vollständigen GQ-Bayern-Kontrollsystematik
Schweinefleisch
  • 100% aus in Bayern geborenen, durchgängig in Bayern gehaltenen und geschlachteten Schweinen
  • Ausnahme Schlachtbetrieb: Nach GQ-Bayern zugelassener und zertifizierter Schlachthof in Ulm (Baden-Württemberg). Dieser an der Grenze zu Bayern liegende Schlachthof erleichtert die Einhaltung der Transportvorgaben und das Aufrechterhalten traditioneller Lieferbeziehungen. Er unterliegt der vollständigen GQ-Bayern-Kontrollsystematik.
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