Lebensmittel mit GQ-Bayern-Zutaten

Bei Lebensmitteln mit GQ-Bayern-Zutaten (z.B. gefüllte Rouladen aus GQ-Bayern-Rindfleisch; Kartoffelteig aus GQ-Bayern Kartoffeln) darf das Zeichen “Geprüfte Qualität – Bayern” nur unter restriktiven Vorgaben verwendet werden. Dabei muss klar und unmissverständlich erkennbar sein, dass sich die GQ-Bayern-Kennzeichnung nur auf die GQ-Bayern-Zutat und nicht auf das Gesamtprodukt bezieht.

So muss beispielsweise der Hinweis “hergestellt aus Speisekartoffeln aus dem Programm Geprüfte Qualität – Bayern für Speisekartoffeln” auf Kartoffelteig angebracht werden.

Außerdem müssen die ausgelobten GQ-Bayern-Zutaten in der Zutatenliste klar gekennzeichnet werden und alle enthaltenen Zutaten aus dem jeweiligen Produktbereich müssen immer zu 100% aus dem Programm kommen.

Der Anteil der GQ-Ware am Endprodukt muss mindestens 60% betragen (Gewichtsprozent bei Einwaage, ohne zugesetztes Wasser oder Wasser als Aufgussbestandteil), um die Kennzeichnung als wertgebende Zutat zu rechtfertigen. Dabei dürfen keine Zutaten aus Nicht-GQ-Bayern-Produktion enthalten sein, welche die ausgelobten GQ-Bayern-Zutaten ganz oder teilweise ersetzen könnten.

Für Lebensmittel mit GQ-Bayern-Zutaten ist eine Vorabinformation und Genehmigung der Endprodukte in jedem Einzelfall durch den Lizenznehmer erforderlich.

Vor der Zeichenverwendung sind entsprechende Gestaltungsmuster der Verpackung und der Kennzeichnung beim Lizenznehmer zur Genehmigung einzureichen.

Die produktspezifischen Qualitätsanforderungen und die stufenübergreifende Rückverfolgbarkeit der Herkunft sowie die programmspezifischen Prüfbestimmungen mit dem dreistufigen Kontrollaufbau und der staatlichen Systemaufsicht gelten nur für die ausgelobten GQ-Bayern-Zutaten, nicht für das gesamte Lebensmittel.

Lebensmittel mit GQ-Zutaten sind im Produktsortiment unter den einzelnen Produkten aufgeführt.

Eine Grundstruktur zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit GQ-Bayern-Zutaten finden Sie >> hier.

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