Aufbau

Wenn Sie als Unternehmen das Siegel „Geprüfte Qualität – Bayern“ zur Kennzeichnung Ihrer Produkte verwenden möchten, wenden Sie sich an einen „Lizenznehmer“. Dieser darf Ihnen – nach eingehender Prüfung – das Recht zur Nutzung des Siegels verleihen. Sie sind dann als Unternehmen „Zeichennutzer“. Das Siegel und seine Vorgaben wurden vom Freistaat Bayern entwickelt. Er ist damit der so genannte „Zeichenträger“.

Wie funktioniert das Ganze nun im Detail?

Zeichenträger

Träger des Zeichens „Geprüfte Qualität – Bayern“ ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Der Zeichenträger entscheidet über die Lizenzvergaben und die Genehmigung der Qualitäts- und Prüfbestimmungen.

Lizenznehmer

Lizenznehmer verleihen das Recht zur Nutzung des Zeichens an Unternehmen in der Europäischen Union im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Handels für den Bereich Lebensmittel (Zeichennutzer). Das „Geprüfte Qualität – Bayern“-Zeichen können nur Betriebe führen, die mit dem Lizenznehmer einen Zeichennutzungsvertrag abgeschlossen haben.

Lizenznehmer des „Geprüfte Qualität – Bayern“-Zeichen können Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft werden, welche die Durchführung der nach der Zeichensatzung erforderlichen Nachweise und die Einhaltung der darin festgelegten Bestimmungen gewährleisten können.

Die Lizenznehmer koordinieren auch die erforderlichen Kontrollen bei den Zeichennutzern und sonstigen Programmteilnehmern. Zu diesem Zweck beauftragen sie unabhängige Zertifizierungsstellen mit der Überprüfung der Betriebe auf die Einhaltung der Programmanforderungen sowie hinsichtlich der rechtmäßigen Nutzung des Zeichens.

>> Übersicht der zugelassenen Lizenznehmer

Interessenten an einer Lizenznehmerschaft beantragen diese schriftlich beim Zeichenträger: 

Bayerisches Staatministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Referat M1
Ludwigstraße 2
80539 München

Zeichennutzer

Im Prinzip können alle Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Handels in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Qualitäts- und Herkunftszeichen zur Kennzeichnung der Erzeugnisse verwenden, sofern

  • die Zeichennutzungsbestimmungen eingehalten werden,
  • das Unternehmen mit einem vom Zeichenträger anerkannten Lizenznehmer einen Zeichennutzungsvertrag abgeschlossen hat und
  • nachdem eine unabhängige Zertifizierungsstelle im Zuge einer Betriebsprüfung vor Ort die Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen bestätigt hat und dem Betrieb ein entsprechendes Zertifikat ausgehändigt wurde.

Der Betriebsinhaber stellt beim Lizenznehmer einen Antrag auf Zeichennutzung. Der Lizenznehmer prüft die Erfüllung der Programmbestimmungen. Wenn der Antragssteller die Anforderungen erfüllt, schließt der Betrieb mit dem Lizenznehmer einen Zeichennutzungsvertrag ab.

Unternehmen, die des Zeichens „Geprüfte Qualität – Bayern“ zur Kennzeichnung ihrer Erzeugnisse eines oder mehrerer Produktbereiche nutzen möchten, beantragen dies schriftlich bei einem dafür zugelassenen Lizenznehmer.

Folgende Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Handels in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union treten derzeit gemäß den Programmbestimmungen als Zeichennutzer auf und dürfen das Zeichen „Geprüfte Qualität – Bayern“ zur Kennzeichnung ihrer zertifizierten Produktbereiche einsetzen:

>> Liste aller Hersteller und Zeichennutzer von GQ-Bayern-Produkten

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